AFIR

Definition:

Die Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) der EU zielt darauf ab, die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auszubauen. Sie legt verbindliche Ziele für den Aufbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge fest, insbesondere entlang wichtiger Verkehrsachsen und in städtischen Gebieten. Ein Schwerpunkt liegt auf DC-Schnellladesystemen zur Förderung der Elektromobilität. Die Verordnung fordert außerdem gemeinsame Standards für die Ladetechnologie und Interoperabilität von Elektrofahrzeugen, um die Nutzung zu erleichtern. Die EU-Mitgliedstaaten müssen nationale Pläne entwickeln und die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bis 2030 ausbauen. AFIR setzen Anforderungen an die Dichte des Ladenetzes, die verfügbare Leistung und die Zahlungsmöglichkeiten der Ladegeräte fest.

 

Die AFIR-Verordnung sieht vor, dass die wichtigsten EU-Verkehrskorridore (TEN-T) bis Ende des Jahres 2025 Gleichstrom-Schnellladestellen für leichte Elektrofahrzeuge anbieten müssen. Die maximale Entfernung zwischen den Ladestellen für Elektrofahrzeuge beträgt mindestens 60 km 150 kW pro Ausgang und mit einer minimalen Gesamtleistung von 400 kW (600 kW bis 2028).

 

Für Elektro-Lkw und -Transporter sowie andere schwere Nutzfahrzeuge gelten die Anforderungen, dass mindestens 15 % der Länge des TEN-T-Straßennetzes eine Leistung von mindestens 350 kW bieten müssen, wobei die Mindestleistung 1400 kW beträgt Bis zum Ende des Jahres 2025. Die Anforderungen werden sukzessive verschärft, so dass alle 100 km Schnellladestationen mit einer Ladeleistung von 350 kW und einer Mindestgesamtleistung von 1500 kW angeboten werden müssen.

 

Das Kempower Satellite-Ladesystem und das Kempower Station Charger können mit Zahlungsterminals ausgestattet werden, die verschiedene Zahlungsoptionen bieten.