LSV

Definition:

Die Ladesäulenverordnung (LSV) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) regelt den Ausbau und die Nutzung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland und sie gilt für Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladesäulen, private Unternehmen wie auch öffentliche Einrichtungen.

 

Die Verordnung stellt sicher, dass die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge einheitlichen Standards entspricht und für alle Nutzer leicht zugänglich ist. Sie legt u.a. fest, dass kontaktloses Zahlen mittels Kredit- oder Debitkarte ermöglicht ist und eine Schnittstelle zur Nutzung und Übermittlung von Standortinformationen sowie dynamische Daten (z.B. Verfügbarkeit) vorhanden ist.

 

>> Weitere Informationen zur LSV auf den Seiten der Deutschen Gesellschaft für witrschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)